Überwachung des Schwimmbeckenwassers durch das SES-Zentrallabor
Die moderne Schwimmbeckenwasseraufbereitung mit ihren einzelnen Verfahrensstufen ist ohne eine Kontrolle des Aufbereitungsergebnisses nicht denkbar. Nur die aktuelle Kenntnis des Ist-Zustandes ermöglicht es dem Schwimmbadbetreiber, nach Vergleich mit dem Soll- Zustand, also den Anforderungen an das Beckenwasser, in die Funktion der einzelnen Verfahrensstufen so einzugreifen, dass auch bei Spitzenbelastung eine gute Beschaffenheit des Beckenwassers hinsichtlich Hygiene und Sicherheit aufrecht erhalten bleibt.
Die Stuttgarter Bäder verfügen über einen technisch sehr hohen Standard. In den meisten von ihnen wird das „Stuttgarter Verfahren“ angewendet, an dessen Entwicklung das Chemische Untersuchungsamt maßgeblich beteiligt war. Seit Anfang 2000 ist dieses Verfahren genormt (DIN 19643 Teil 5). Seine Besonderheit besteht darin, dass nach der Flockung nicht nur ein Sandfilter, sondern auch ein Aktivkohlefilter reinigt. Erst dann wird gechlort. Durch die gründliche Reinigung verbleiben keine Schmutzpartikel wie Härchen, Schuppen oder Schweiß mehr im Wasser. Das ist wichtig, da sich bei der Reaktion von Chlor mit diesen organischen Stoffen das gesundheitsgefährdende Chloroform bildet.
Die mikrobiologischen Anforderungen an das Beckenwasser sollen eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger auf ein Minimum reduzieren. Für die Überwachung von Schwimmbeckenwasser gelten die strengen Regelungen der DIN 19643-1.
Weitere Informationen zu den Schwimmbädern in Stuttgart erhalten Sie auf der Homepage der Kur- und Bäderbetriebe.


