Allgemeine Fragen zum Thema Gebühren

1. Niederschlagswassergebühren

Wie hoch ist die Niederschlagswassergebühr und hängt die Höhe der Niederschlagswassergebühr von der Regenmenge ab?
Die Niederschlagswassergebühr beträgt aktuell 0,73 Euro pro Quadratmeter (Stand 01.01.2020) bei bebauter oder befestigter sowie an das öffentliche Kanalnetz angeschlossener Fläche (Berechnungsfläche). Zisternen, Gründächer und versickerungsfähige Flächen können sich gebührenmindernd auswirken.
Die Gebühr ist nicht von der Regenmenge abhängig.
Was kann man tun, damit die eigene Niederschlagswassergebühr reduziert wird?

Es gibt die Möglichkeit, Flächen zu entsiegeln, um die eigene Niederschlagwassergebühr zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist z. B den Asphalt der Garageneinfahrt durch Rasengittersteine zu ersetzen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin das Niederschlagswasser nicht über Regenrohre in die Kanalisation zu entwässern, sondern in einer Zisterne aufzufangen und mit diesem Wasser den Garten zu bewässern.
Diese Minderungen der Gebühr müssen beantragt werden.

Wie wirken sich Regentonnen auf die Niederschlagswassergebühr aus?
Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die über keine feste Installation und keinen Wasserzähler verfügen. Aus diesem Grund wirken sich Regentonnen im Gegensatz zu Zisternen nicht auf die Niederschlagswassergebühr aus.
Wie wirken sich Zisternen auf die Niederschlagswassergebühr aus?
Versiegelte Flächen, die in eine Zisterne entwässern, können bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr in Abzug gebracht werden. Bei Zisternen, die einen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz haben (Notüberlauf), vermindert sich die Berechnungsfläche pro m³ Zisternenvolumen um 20 m² der angeschlossenen bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Fläche, höchstens jedoch um die Hälfte dieser Fläche.
Sind begrünte Dachflächen niederschlagswassergebührenpflichtig?

Begrünte Dachflächen sind grundsätzlich voll gebührenpflichtig. Begrünte Dächer mit einer Pflanzsubstratstärke von mindestens 6 cm bzw. Flachdächer, die als Nassdächer mit planmäßigem, ständigem Wassereinstau ausgebildet sind, werden auf Antrag und mit entsprechenden Nachweisen jedoch lediglich mit 50 % ihres Messgehalts als Berechnungsfläche verwendet. Flächen von intensiv begrünten Tiefgaragendächern mit einer Pflanzsubstratstärke von mehr als 50 cm, werden auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen im Rahmen der Gebührenbemessung nicht berücksichtigt.

Was muss ich tun, wenn ich Erhebungsunterlagen für die Niederschlagswassergebühr bekommen habe?

Wir bitten Sie, die Flächenerfassungsbögen auszufüllen und mit entsprechenden Nachweisen zurückzusenden.

Mit diesen Merkblättern möchten wir Ihnen eine Ausfüllhilfe rund um den Flächenerfassungsbogen geben sowie mögliche Fragen beantworten:

Kann ich selbst Angaben zu den Flächen auf meinem Grundstück machen?

Ja, Sie können Ihre Angaben zu Ihrer bebauten und befestigten Flächen selbst im Flächenerfassungsbogen machen. Diese ersetzen den Faktor für die Berechnungsfläche.

Mit diesen Merkblättern möchten wir Ihnen eine Ausfüllhilfe rund um den Flächenerfassungsbogen geben sowie mögliche Fragen beantworten:

Was muss ich tun, wenn sich etwas an meinem Grundstück ändert?

Findet eine Änderung am Gebäude, Grundstück oder dessen Nutzung statt, wirkt sich das in der Regel auf die Flächenberechnung aus. In den folgenden Fällen sollten Sie aktiv werden und mit der Stadtverwaltung Kontakt aufnehmen:

  • Vergrößerung oder Verkleinerung der angeschlossenen befestigten Fläche
  • Änderungen an Gebäuden wie Abriss, Neubau, Anbau
  • Änderungen der Flächennutzung, z. B. ein Hof, Parkplatz oder eine Terrasse wurde angelegt
  • Wenn Sie eine Zisterne in Betrieb nehmen
  • Änderungen an der Nutzung von Zisternenwasser
  • Betrieb von Drainagen

In allen diesen Fällen sind Nachweise erforderlich

Wie wird die Niederschlagswassergebühr für Tiefgaragen berechnet?

Die Niederschlagswassergebühr wird bei Tiefgaragen, die über eine Drainage an die Kanalisation angeschlossen sind zu 100 Prozent veranlagt.

Ab einer Überdeckung von mindesten 6 cm Substratstärke wird für die betreffende Fläche eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Ist die Substratstärke jedoch größer als 50 cm, kann die betreffende Fläche vollständig abgezogen werden.

Was bedeutet Abflussbeiwert?

Der Abflussbeiwert beschreibt den prozentualen Anteil des Niederschlagswassers, der in den Abfluss gelangt. Dieser stellt so das Verhältnis zwischen effektivem Niederschlag und dem Gesamtniederschlag dar.

Was ist der Unterschied zwischen versiegelten Flächen, befestigten Flächen und Dachflächen?

Es ist entscheidend, ob Wasser abgeleitet oder zurückgehalten wird oder versickern kann.

Versiegelte Flächen sind Flächen, in denen kein Wasser versickern kann, z. B. asphaltierte Flächen.

Befestigte Flächen sind Flächen mit ebener oder nahezu ebener Trittfläche. Pflasterflächen, wie z. B. Betonpflaster oder Kopfsteinpflaster jeweils mit Fugen, oder auch Schotterwege zählen zu den befestigten, aber nicht komplett versiegelten Flächen. Wasser wird hier nur zum Teil abgeleitet, wobei ein Teil auch versickern kann.

Dachflächen können unterschiedlich gestaltet werden. Ein Dach mit Dachziegeln gilt grundsätzlich als versiegelte Fläche, ein Gründach, das Wasser speichern und zurückhalten kann, gilt hingegen nicht als komplett versiegelte Fläche.

2. Schmutzwasserentgelt

Wie hoch ist das Schmutzwasserentgelt?

Das Schmutzwasserentgelt für die anfallende Schmutzwassermenge beträgt aktuell 1,69 Euro pro Kubikmeter (Stand 01.01.2020). Als angefallene Schmutzwassermenge gilt der Frischwasserverbrauch.

Wie hoch ist das Schmutzwasserentgelt?
Das Schmutzwasserentgelt für die anfallende Schmutzwassermenge beträgt aktuell 1,69 Euro pro Kubikmeter (Stand 01.01.2020). Als angefallene Schmutzwassermenge gilt der Frischwasserverbrauch.
Muss bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser ein Schmutzwasserentgelt bezahlt werden?
Nutzen Sie das Niederschlagswasser als Brauchwasser, z. B. für die Toilettenspülung oder in der Waschmaschine, besteht eine Ersparnis in der Verminderung des Frischwasserbezugs. In diesem Prozess fällt jedoch Schmutzwasser an, für das Schmutzwasserentgelt bezahlt werden muss.
Muss ich für das aus einem Gartenwasserhahn entnommene Frischwasser zur Bewässerung von Grünanlagen auch Schmutzwasserentgelt bezahlen?
Ja. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Wassermengen, die nachweislich eines entsprechend geeichten Wasserzählers nicht über die Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet worden sind, auf Antrag von der angefallenen Schmutzwassermenge abzusetzen.

3. Gebührenbescheid / Rechnung

Wieso werden Niederschlagswasser und Schmutzwasser getrennt berechnet?

Das Niederschlagswasser und Schmutzwasser werden getrennt berechnet, damit für Sie die Kostentransparenz gewährleistet bleibt.

Wieso werden Niederschlagswasser und Schmutzwasser getrennt berechnet?
Das Niederschlagswasser und Schmutzwasser werden getrennt berechnet, damit für Sie die Kostentransparenz gewährleistet bleibt.
Warum erhalte ich eine Rechnung vom Wasserversorgerunternehmer und einen Gebührenbescheid von der Stadtverwaltung?
Das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser werden zwar zusammen gereinigt, die Ursachen für ihre Entstehung sind jedoch unterschiedlich und so auch die jeweiligen Zuständigkeiten. Das Schmutzwasser entsteht durch den Frischwasserverbrauch und wird über den Wasserzähler vom Wasserversorgerunternehmen berechnet. Das gebührenpflichtige Niederschlagswasser entsteht hingegen durch die Entwässerung von bebauten und befestigten Flächen, welches über die Flächenerfassung ermittelt wird und von der Stadtverwaltung in Rechnung gestellt wird.

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