Entwässerungsgesuch einreichen

Sie planen ein neues Eigenheim und benötigen einen neuen Abwasseranschluss oder Sie bauen ein bestehendes Gebäude um und ändern die Grundstücksentwässerungsanlage?

Der Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen und ihre Benutzung sowie eine wesentliche Änderung der Benutzung bedürfen der Genehmigung der Stadtentwässerung Stuttgart.

Hierzu ist ein Entwässerungsantrag in 3-facher Ausfertigung per Post bei der Abteilung Entwässerung des Tiefbauamts einzureichen. Die Genehmigung wird auf Grundlage der Abwasserbeseitigungssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart erteilt.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden Entwässerungsgesuche

Um eine zügige Bearbeitung der Unterlagen zu gewährleisten, ist die Abgabe der vollständigen Unterlagen erforderlich. Bitte füllen Sie den „Antrag auf Entwässerung“ und die „Erklärung zur elektronischen Kommunikation“ aus und bestätigen beide Formulare mit den erforderlichen Unterschriften. Gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Bitte bestätigen Sie im Antrag die Kenntnisnahme dieser Information.

Information gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Antrag auf Entwässerung

Erklärung elektronische Kommunikation

Postanschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Tiefbauamt / Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Abteilung 66-5.12
Hohe Straße 25
70176 Stuttgart

Niederschlagswassergebühr und Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Satzungen

Schmutz­­­wasser­­­gebühren­­­satzung

Nieder­­schlags­wasser­­gebühren­­satzung

Abwasser­beseitigungs­­satzung

Entsorgungs­­satzung dezentrale Anlagen