Entwässerungsgesuch

Genehmigung von Entwässerungsgesuchen nach § 8 Abwasserbeseitigungssatzung (AbwS)

Die Entwässerungsgesuche sind in 4-facher Ausfertigung auf dem Postweg bei der Abteilung Entwässerung des Tiefbauamts (66-5.21) einzureichen. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden Entwässerungsgesuche. Die Genehmigung wird auf Grundlage der Abwasserbeseitigungssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart erteilt Download.

Um eine zügige Bearbeitung der Unterlagen zu gewährleisten, ist die Abgabe der vollständigen Unterlagen erforderlich. Bitte füllen Sie das Antragsformular und die Erklärung zur elektronischen Kommunikation aus und bestätigen beide Formulare (inklusive der Kenntnisnahme der Datenschutzinformation Download gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten) mit den erforderlichen Unterschriften.

Postanschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Tiefbauamt / Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Abteilung 66-5.21
Hohe Straße 25
70176 Stuttgart

Weitere Informationen:

Antrag auf Entwässerung

Erklärung elektronische Kommunikation

 

Informationen zu Niederschlags­­wassergebühr und Schmutzwasser­­gebühr­

Schmutzwassergebührensatzung

Niederschlagswasser- gebührensatzung

Abwasserbeseitigungssatzung

Entsorgungssatzung dezentrale Anlagen