Entwässerungsgesuch

Genehmigung von Entwässerungsgesuchen nach § 8 Abwasserbeseitigungssatzung (AbwS)

Die Entwässerungsgesuche sind in 4-facher Ausfertigung auf dem Postweg bei der Abteilung Entwässerung des Tiefbauamts (66-5.21) einzureichen. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden Entwässerungsgesuche. Die Genehmigung wird auf Grundlage der Abwasserbeseitigungssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart erteilt Download.

Um eine zügige Bearbeitung der Unterlagen zu gewährleisten, ist die Abgabe der vollständigen Unterlagen erforderlich. Bitte bestätigen Sie im Antrag die Kenntnisnahme der Datenschutzinformation Download gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Postanschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Tiefbauamt / Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Abteilung 66-5.21
Hohe Straße 25
70176 Stuttgart

Informationen zu Niederschlags- wassergebühr und Schmutz- wasserentgelt

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Entsorgungssatzung dezentrale Anlagen

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